• August 8, 2022

WIE DAS URLAUBSGEFÜHL NACH DEM URLAUB NOCH EIN WENIG BLEIBEN KANN – TIPPS ZUM HANDLING VON ENERGIEPREISPAUSCHALE, NACHWEISGESETZ & CO.!

WIE DAS URLAUBSGEFÜHL NACH DEM URLAUB NOCH EIN WENIG BLEIBEN KANN – TIPPS ZUM HANDLING VON ENERGIEPREISPAUSCHALE, NACHWEISGESETZ & CO.!

WIE DAS URLAUBSGEFÜHL NACH DEM URLAUB NOCH EIN WENIG BLEIBEN KANN – TIPPS ZUM HANDLING VON ENERGIEPREISPAUSCHALE, NACHWEISGESETZ & CO.! 1000 735 admin

Bildquelle: david_franklin – stock.adobe.com

von Ann-Kathrin Katz

Haben Sie Ihren Urlaub genossen und kommen nun voller Elan zurück in das Büro, fest entschlossen, dieses positive Gefühl in die kommenden Wochen mitzunehmen? Sie sind entspannt und bereit, Themen von der langen Bank anzugehen und die kommenden Monate strategisch zu planen?

 Herzlichen Glückwunsch – jedoch kommt jetzt die kalte Dusche: Wir erwähnen es nur ungern, aber die Regierung hat zum 01. August 2022 das Nachweisgesetz (NachwG) neu verfasst und dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter. Dies und auch zum Beispiel die Thematik der Abrechnung der Energiepauschale im September 2022 sind zeitintensive Themen, die Ihre Erholung und den Fokus auf das Wesentliche in Ihrem Unternehmen eindeutig beeinflussen können.

Nun einmal Hand auf Ihr Unternehmerherz – haben Sie darauf Lust?

Wir haben bereits Ende Juli unsere Kunden über die Änderungen und Zahlungen in diesem Spätsommer informiert und bereiten im Hintergrund die notwendigen Schritte vor. Haben Sie zum Beispiel bedacht, dass Ihre Arbeitsverträge zwingend im Original unterschreiben werden müssen – die elektronische Form ist ausgeschlossen… Oder haben Sie bereits alle neuen Punkte wie auch Informationen über das Kündigungsverfahren umfänglich in ihren Arbeitsverträgen formuliert beziehungsweise Vertragsanpassungen durchgeführt? Wenn Sie diese Fragen mit einem spontanen „ja“ beatworten können, möchten wir Ihnen herzlich gratulieren. Wenn das „ja“ jedoch eher zögerlich Ihren Mund verlassen hat oder sich die ersten Fragezeichen bei Ihnen gebildet haben, dann kontaktieren Sie uns gern!

Und wollen wir überhaupt anfangen, über die Auszahlung der Energiepausschale, wer alles eine Zahlung erhält und was hier zu beachten ist sprechen? Auch hier kommt einiges an Mehrarbeit auf Sie zu – oder auf die B.I.P. GmbH. Es liegt an Ihnen!

Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, Ihren Fokus wieder auf das Wesentliche zu lenken und wir kümmern uns um alle Details im HR-Bereich für Sie!