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Spannende Tätigkeit sucht StudentIn 320 240 admin

Spannende Tätigkeit sucht StudentIn

Bildquelle: 240_F_481863401_fmGJrOKqUkfEcEIxRbbzK8z0OZpdwaPS

 

Du bist auf der Suche nach einer spannenden Tätigkeit während Deines Studiums –
bis zu 20 Stunden in der Woche flexibel zu gestalten – im Bereich HR?

STUDENTISCHE AUSHILFE (w/m/d) GESUCHT

Bei der B.I.P. GmbH in Isernhagen bei Hannover hast Du die Möglichkeit praktische Erfahrungen im HR Bereich neben deinem Studium zu sammeln. Du unterstützt uns im „daily business“ und kannst dabei das sehr vielfältige und abwechslungsreiche Spektrum der Personalarbeit kennenlernen.

Dein Job:

  • Du unterstützt das gesamte Team im allgemeinen Tagesgeschäft
  • Du übernimmst die Pflege aller relevanten Daten in unseren HR-Systemen
  • Durch deine Hilfe werden die Personalakten perfekt strukturiert
  • Wir können uns bei der Planung, Umsetzung von Projekten auf Dich verlassen

Deine Persönlichkeit:

  • Du studierst Betriebswirtschaftslehre oder einen vergleichbaren Studiengang
  • Du interessierst Dich für den Bereich Personal
  • Du besitzt eine schnelle Auffassungsgabe und zeichnest Dich durch eine selbständige, lösungsorientierte und gewissenhafte Arbeitsweise aus und liebst es, akribisch zu arbeiten
  • Ein diskreter Umgang mit sensiblen Daten ist für Dich selbstverständlich
  • Du besitzt gute Kenntnisse des MS Office Paketes und stehst neuen IT-Systemen offen gegenüber

Als ganzheitlicher HR-Dienstleister unterstützt die B.I.P. GmbH weltweit klein- und mittelständische Unternehmen in der Personaladministration. Sie stellt dabei die Einhaltung aller rechtlich relevanten und formalen Vorgaben von der Einstellung bis zum Austritt eines Mitarbeitenden sicher. Darüber hinaus vermittelt die B.I.P. GmbH Fach- und Führungskräfte im internationalen und nationalen Umfeld.

Wir freuen uns auf Deine E-Mail mit Deinem aktuellen Lebenslauf und einem kurzen Anschreiben – das Dokument (pdf) kannst Du an ina.wenig@bip-international.de senden.

UMSTELLUNG DES VERFAHRENS ZUR MELDUNG VON ARBEITSUNFÄHIGKEITEN 700 526 admin

UMSTELLUNG DES VERFAHRENS ZUR MELDUNG VON ARBEITSUNFÄHIGKEITEN

Bildquelle: ADOBE STOCK #420111512

von Ann-Kathrin Katz

Liebe Kundinnen und Kunden,

AB DEM 01. JANUAR 2023 WERDEN KEINE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN MEHR IN PAPIERFORM AUSGESTELLT. Ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch die die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die EAU, geben.

Die eAU wird durch die B.I.P., als Verantwortliche für die Gehaltsabrechnung, bei der Krankenkasse angefragt. Die Anzeigepflicht für Mitarbeiter bleibt hierdurch weiterhin bestehen. Sie müssen sich weiterhin krankmelden und dies auch bei Fortbestehen der Erkrankung tun. Für eine Abfrage benötigen wir lediglich den Namen des Mitarbeiters sowie den Beginn (und das voraussichtliche Ende) der Arbeitsunfähigkeit. Eine Abfrage ist nur nach einer Meldung des Mitarbeiters möglich, eine pauschale Abfrage darf nicht stattfinden. Ohne Meldung kann es zu Gehaltsüberzahlungen kommen, die wir für alle Seiten vermeiden wollen.

Das Verfahren der eAU bezieht sich jedoch nur auf Krankschreibungen durch einen Arzt/Zahnarzt oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt benötigen wir nach Entlassung ebenfalls eine Benachrichtigung, da die Krankenkasse zunächst nur ein voraussichtliches Entlassungsdatum übermittelt.

FÜR PRIVAT-VERSICHERTE ARBEITNEHMER, BEI REHAMASSNAHMEN ODER BEI „KIND KRANK“-AUS BLEIBT ES BEI DEM GEWOHNTEN PAPIERFORMAT

Sollte eine digitale Übermittlung durch die Arztpraxis nicht möglich sein, wird es in Ausnahmefällen weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform geben. Bitte senden Sie diese in dem Fall ebenfalls wie gewohnt an uns.

Wenn Sie Fragen zu dem neuen Verfahren haben sollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung dieses neuen Prozesses und stellen Ihnen auf Anfrage individuell vorbereitete Mitarbeiterinformationen zur Verfügung.

Das Team der B.I.P. GmbH

INFLATIONS-AUSGLEICHSPRÄMIE 318 238 admin

INFLATIONS-AUSGLEICHSPRÄMIE

Bildquelle: Martinns

von Ann-Kathrin Katz

Aufgrund der Energiekrise und weltweit steigender Verbraucherpreise erhalten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern STEUER- SOWIE BEITRAGSFREI in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen.

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um einen FREIBETRAG, der Arbeitnehmern auch dann zugutekommt, wenn eine höhere Summe als 3.000 EUR gezahlt wird. Der über den Freibetrag hinausgehende Teil ist allerdings voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Prämie kann auch in Form einer SACHLEISTUNG gewährt werden (zum Beispiel ein Gutschein, Fahrrad, Smartphone, Tablet).

Die Regelung ist vergleichbar mit der Corona-Prämie, muss nicht in voller Höhe und auf einmal, sondern kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden, zum Beispiel auf 24 Monate á 125 EUR.

Da die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Arbeitgeber freiwillig ist, muss sie entsprechend gekennzeichnet werden.
UNTERNEHMEN SIND BEI DER ENTSCHEIDUNG, OB DIE INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIE GEZAHLT WIRD, VOLLSTÄNDIG FREI – Arbeitnehmer haben KEINEN ANSPRUCH AUF DIE PRÄMIE. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl verlangen werden.

Die Begünstigung gilt VOM 26. OKTOBER 2022 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2024. Die Zahlungen müssen in diesem Zeitraum geflossen und dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt worden sein

Diese Zahlungen können erhalten:

  • jeder weisungsgebundene Mitarbeiter (ob Teilzeit und Befristung unerheblich),
  • Minijobber/geringfügig Beschäftigte/Werkstudenten,
  • Azubis und duale Studenten,
  • leitende Angestellte,
  • sowie jedenfalls auch der Fremd-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.

ACHTUNG: Einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen dürfen nicht willkürlich von der Leistung ausgenommen werden.

Es muss sich um EINE ECHTE ZUSATZLEISTUNG (KEINE UMWANDLUNG ODER UMWIDMUNG) handeln, die “ON TOP” gewährt wird.

Die Begünstigung greift also NICHT, wenn:

  • eine Prämie gezahlt wird und im Gegenzug der Monatslohn oder sonstige Prämien oder Sonderzahlungen herabgesetzt werden oder
  • durch die Prämie Boni, Sonderzahlungen oder sonstige schon geschuldete Gehaltsbestandteile “ersatzweise” erfüllt werden sollen.
  • Der Arbeitslohn vorübergehend gemindert wird und nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie wieder erhöht wird.

ES SCHEIDEN PRAKTISCH ALLE SCHON IM ARBEITSVERTRAG, IN BETRIEBSVEREINBARUNGEN ODER TARIFVERTRÄGEN VEREINBARTEN LEISTUNGEN ALS INFLATIONSAUSGLEICHSPRÄMIE AUS.

TEXTQUELLE: HAUFE PERSONAL OFFICE GOLD

WIE DAS URLAUBSGEFÜHL NACH DEM URLAUB NOCH EIN WENIG BLEIBEN KANN – TIPPS ZUM HANDLING VON ENERGIEPREISPAUSCHALE, NACHWEISGESETZ & CO.! 1000 735 admin

WIE DAS URLAUBSGEFÜHL NACH DEM URLAUB NOCH EIN WENIG BLEIBEN KANN – TIPPS ZUM HANDLING VON ENERGIEPREISPAUSCHALE, NACHWEISGESETZ & CO.!

Bildquelle: david_franklin – stock.adobe.com

von Ann-Kathrin Katz

Haben Sie Ihren Urlaub genossen und kommen nun voller Elan zurück in das Büro, fest entschlossen, dieses positive Gefühl in die kommenden Wochen mitzunehmen? Sie sind entspannt und bereit, Themen von der langen Bank anzugehen und die kommenden Monate strategisch zu planen?

 Herzlichen Glückwunsch – jedoch kommt jetzt die kalte Dusche: Wir erwähnen es nur ungern, aber die Regierung hat zum 01. August 2022 das Nachweisgesetz (NachwG) neu verfasst und dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter. Dies und auch zum Beispiel die Thematik der Abrechnung der Energiepauschale im September 2022 sind zeitintensive Themen, die Ihre Erholung und den Fokus auf das Wesentliche in Ihrem Unternehmen eindeutig beeinflussen können.

Nun einmal Hand auf Ihr Unternehmerherz – haben Sie darauf Lust?

Wir haben bereits Ende Juli unsere Kunden über die Änderungen und Zahlungen in diesem Spätsommer informiert und bereiten im Hintergrund die notwendigen Schritte vor. Haben Sie zum Beispiel bedacht, dass Ihre Arbeitsverträge zwingend im Original unterschreiben werden müssen – die elektronische Form ist ausgeschlossen… Oder haben Sie bereits alle neuen Punkte wie auch Informationen über das Kündigungsverfahren umfänglich in ihren Arbeitsverträgen formuliert beziehungsweise Vertragsanpassungen durchgeführt? Wenn Sie diese Fragen mit einem spontanen „ja“ beatworten können, möchten wir Ihnen herzlich gratulieren. Wenn das „ja“ jedoch eher zögerlich Ihren Mund verlassen hat oder sich die ersten Fragezeichen bei Ihnen gebildet haben, dann kontaktieren Sie uns gern!

Und wollen wir überhaupt anfangen, über die Auszahlung der Energiepausschale, wer alles eine Zahlung erhält und was hier zu beachten ist sprechen? Auch hier kommt einiges an Mehrarbeit auf Sie zu – oder auf die B.I.P. GmbH. Es liegt an Ihnen!

Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, Ihren Fokus wieder auf das Wesentliche zu lenken und wir kümmern uns um alle Details im HR-Bereich für Sie!

Mitarbeiterengagement
KRÖKELTISCH UND BIOLIMO UND TROTZDEM KEINE BEWERBER 1024 683 admin

KRÖKELTISCH UND BIOLIMO UND TROTZDEM KEINE BEWERBER

Bildquelle: Stock-Foto ID: 2125845071

Von Till Achim Lobenstein

WIE GELINGT ES ERFOLGREICH MITARBEITER ZU REKRUTIEREN?

Hand auf Herz: Wie bewerten Sie Ihre jüngsten Personalbeschaffungen? Langwierige Prozesse? Zu viele Absagen? Unbefriedigende Stellenbesetzungen? Mit dem Fachkräftemangel, dem demografischen Wandel und der immer schneller fortschreitenden Digitalisierung steht das Personalwesen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen) vor extremen Herausforderungen. Wie gelingt es dennoch erfolgreich Mitarbeiter zu rekrutieren? Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen Ansätze aufzeigen, wie sich an der Personalgewinnung arbeiten lässt.

RECRUITING-STRATEGIE ENTWICKELN

Die Zeiten haben sich geändert. Anstatt fehlender Arbeitsstellen herrscht Fachkräftemangel – bei rund 70% aller Unternehmen. Gewandelt haben sich auch die Einstellungen von Bewerbern, die ihren Arbeitsmarktwert kennen, Ansprüche anmelden, ihre Arbeitgeber aussuchen können … oder es den Unternehmen überlassen, sich bei ihnen zu bewerben. Kurz: Recruiting ist kein Selbstläufer mehr. Am besten erarbeiten Sie eine Recruiting-Strategie, die sich klar an Ihren Zielgruppen orientiert. Halten Sie diese ein und entwickeln Sie diese zielführend weiter!

MEHR STRUKTUR: WEGE, ZIELE UND ZUSTÄNDIGKEITEN DEFINIEREN

Ein Hoch auf die Organisation. Bringen Sie Struktur in Ihr Recruiting. Definieren Sie für alle Beteiligten Verantwortlichkeiten, konkrete Vorgehensweisen, verbindliche Ziele sowie Reaktionszeiten. Dies gilt insbesondere für alle digitalisierten Prozesse bzw. das E-Recruiting, aber auch für die direkte persönliche Kommunikation. Zu hoher Aufwand? Lagern Sie das Recruiting einfach an externe Dienstleister aus.

KLASSISCHES RECRUITING UND ACTIVE SOURCING

Anzeige aufgeben, Bewerber einladen, Stelle besetzen – für KMU oder deren outgesourcten Personaldienstleister stellt das nach wie vor eine bewährte Methode dar. Für große Konzerne kommen möglicherweise aktivere HR-Methoden in Betracht wie Active Sourcing. Dabei sprechen Recruiter geeignete Kandidaten gezielt persönlich. Ein persönlicher Face-to-Face-Austausch und eine intensive, individuelle Kontaktpflege sind einer der Schlüssel zur erfolgreichen Personalsuche.

OPTIMIERTE KOMMUNIKATION UND MOBILE RECRUITING

Einer der wichtigsten Recruiting-Kanäle sind Inserate in Jobportalen. Doch hinterfragen Sie Ihre Ausschreibung – erreichen Sie tatsächlich Ihre Zielgruppe? Bei vielen Inseraten ist noch Luft nach oben, und nicht jedes Portal eignet sich für jede Position. Im Zweifelsfall fragen Sie HR-Experten, die sich damit auskennen!

Wer Recruiting 4.0, also eine digital unterstützte Personalsuche anstrebt, sollte auf die Fallstricke achten. Mobile Recruiting ist ein hoher Anspruch. Hier gilt es, Personal über mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets zu generieren. Das Unternehmen muss dabei dafür sorgen, dass Interessenten die gesamte Bewerbung einfach und schnell über das Smartphone erledigen können – von der Stellensuche, über die Informationsbeschaffung zur Stelle und zum Unternehmen bis hin zum Absenden der Bewerbung. Dies bedeutet, dass z.B. die mobilen Prozesse Ihrer Karriereseiten so komfortabel, selbsterklärend und einfach wie möglich sein sollten. Erleichtern Sie Ihren Top-Kandidaten die Bewerbung – durch nutzerfreundliche, gut funktionierende Online-Bewerbungsprozesse für Smartphone, Laptop und Co.

EMPLOYER BRANDING – DAS FUNDAMENT

Anhand von Analysen der von Ihnen erhobenen Recruiting-Daten („Controlling“) werden Sie erkennen, wo Sie die Hebel ansetzen können. Doch alles zusammen sollte einer ausgefeilten, ganzheitlichen HR-Strategie untergeordnet sein, der Sie konsequent folgen. Ebenso wichtig wie Ihre Strategie ist Ihr Employer Branding: Ihre Arbeitgebermarke sollte durchdacht wie authentisch sein und regelmäßig auf den Prüfstand kommen, um sie weiterzuentwickeln. Ein gelungenes Employer Branding bildet die Basis für Ihren Recruiting-Erfolg.

MEHR ZIELGRUPPENORIENTIERUNG, NEUE FORMATE ENTDECKEN

Fazit: Es bedarf einer höheren Zielgruppenorientierung. Ganz gleich, in welche Kanäle Sie investieren, es geht immer darum genauer zu hinterfragen, ob diese für Ihre Zielgruppen geeignet sind bzw. Ihre Maßnahmen sich noch spezifischer anpassen lassen. Insgesamt sollte immer eine persönliche Ansprache sowie ein intensiver, qualifizierter Austausch folgen. Anhand von Analysen Ihrer Erfolgskennzahlen können Sie Ihre Maßnahmen noch besser anpassen. Auch neue Recruiting-Formate zu testen, ist eine gute Idee. Ist Ihnen alles zu aufwendig, sourcen Sie es einfach aus. Denn die Spezialisten halten Ihnen den Rücken frei. So können Sie sich ganz auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren. Probieren Sie es aus!